Privatrente Vergleich
Privatrente-Versicherung, Lebensversicherung
Bis zum Ende des Jahres 2004 war die Privatrente bzw. der Rentenvertrag mit Kapitalwahlrecht oder die Lebensversicherung die bevorzugte Anlage für den Aufbau der Altersvorsorge. Der Grund lag in der Steuerfreiheit der Kapitalerträge, wenn die Voraussetzungen dafür vorlagen. Ein solcher Vertrag wurde begünstigt, wenn mindestens 5 Jahre lang regelmäßig Beiträge gezahlt wurden und der Vertrag mindestens 12 Jahre bestand. Die Kapitalzahlung eines Vertrages der vor Ende 2004 abgeschlossen wurde, ist somit nicht zu versteuern. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne werden auch während der Laufzeit nicht versteuert. Wählt man statt der Kapitalabfindung die Verrentung des Vertrages, so wird ein geringer Anteil der Rente in Abhängigkeit vom Renteneintrittsalter steuerpflichtig. Mit Rentenbeginn 65 Jahren sind so 18% der Rente zu besteuern (nicht 18% Steuern, sondern 18% der Rente wird versteuert), was in der Praxis fast einer Steuerfreiheit gleich kommt.
Mit dem Inkrafttreten der Alterseinkünftegesetzes 2005 hat sich insbesondere für Verträge mit Kapitalabfindung eine starke Veränderung ergeben. Lässt man sich einen solchen Vertrag verrenten, sind wie bei den Verträgen vor Ende 2004 18% der Rente (Rentenbeginn 65) zu versteuern. Wird nur eine Verrentung angestrebt ist somit der Vorteil nach wie vor erhalten.
Wählt man allerdings die Kapitalabfindung, so ist entscheidend, wann man sich den Vertrag auszahlen lässt. Bei Verträgen, die vor dem erreichten 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen, wird die Differenz zwischen Ablaufleistung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig. Bei Verträgen, die nach dem 60. Lebensjahr kapitalisiert werden, ist die Hälfte dieser Differenz zu versteuern. Diese drastische Veränderung der Steuerlast bei der Kapitalisierung von Verträgen hat das Interesse an diesen Verträgen reduziert.
Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass das normale Fondssparen steuerlich dem Sparen in einem solchen Vertrag derzeit überlegen ist beim reinen Vermögensaufbau. Hält man die Fondsanteile länger als 1 Jahr (Spekulationsfrist) sind die erzielten Kursgewinne nach derzeitigem Recht steuerfrei und somit der Anlage in einer Privatrentenversicherung bzw. Lebensversicherung überlegen.
Experten gehen allerdings davon aus, dass mit Einführung der Abgeltungssteuer
2009 die Nachfrage nach solchen Verträgen wieder stark zunehmen wird. Während
man z.B. in einer fondsgebundenen Versicherung die Anlage während der Laufzeit
fast beliebig gebühren- und steuerfrei umschichten kann, wird ab 2009 bei
jedem Umschichten in der Fondsanlage außerhalb des Versicherungsmantels
die Abgeltungssteuer von 25% fällig. Dies kann bei langen Laufzeiten und
häufigen Umschichten zu massiven Renditeeinbußen beim Fondssparen
und großen Vorteilen insbesondere der fondsgebundenen Versicherungen führen.
Vorteile der Privatrentenversicherung, Lebensversicherung
Renten, die aus einer Privatrentenversicherung resultieren, sind nur mit einem geringen Anteil steuerpflichtig. Bei einer gewählten Kapitalabfindung nach dem 60. Lebensjahr muss nur die Hälfte der erzielten Gewinne versteuert werden. Die Verträge können sowohl als klassische Versicherung, fondsgebundene Versicherung und als britische Versicherung abgeschlossen werden. Erläuterungen hierzu sind analog den Ausführungen zur Basisrente siehe Hauptseite zu finden. Zusatzversicherungen wie Beitragsbefreiung zur BU bzw. Dynamiken und erweiterter Todesfallschutz sind bei den meisten Anbietern problemlos zu integrieren. Die Verträge können beliehen, übertragen bzw. verkauft werden. Eine Hinterbliebenabsicherung und die Vererbbarkeit ist bei diesen Verträgen gewährleistet. Für Selbständige können diese Verträge auch steuerlich absetzbar sein, wenn sie ihre vollen Vorsorgeaufwendungen nach dem „Alten Recht“ (Vergleich dazu Artikel siehe Basisrente) noch nicht voll ausgeschöpft haben. Ein Experte kann für Sie die Berechnung durchführen, inwieweit noch Freibeträge nach „Altem Recht“ für Sie möglich sind.
Nachteile der privaten Rentenversicherung, Lebensversicherung
Die Verträge werden üblicherweise aus dem Nettoeinkommen bezahlt. Ausnahmen können sich hierbei für den Selbständigen ergeben. Die Verträge sind nicht Hartz IV sicher, werden also in ungünstigen Lebenssituationen als Vermögen bei der Ermittlung der Bedürftigkeit heran gezogen. Hier existieren natürlich Freibeträge und besondere Regelungen, wenn die Auflösung der Versicherung zu hohen Vermögensverlusten führt. Bei der Auszahlung bzw. Kapitalisierung der Versicherung werden Steuern fällig.
weiterführende Informationen zum Thema private Lebensversicherung / Rentenversicherung finden Sie auf folgenden Seiten:
| Webseıte | Erklärung |
|---|---|
| http://www.preisvergleich-baufinanzierung.info | Baufinanzierungkosten vergleichen |
(Falls Sie selbst eine interessante hochwertige Seite zum Thema anbieten, die hier gelistet werden soll, wenden Sie sich bitte per mail an info@basisrente-vergleich.de, wir werden Ihre Seite prüfen und über dann über die Aufnahme entscheiden.)